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CO2-Preis steigt, Heizkosten auch: Mieter werden offenbar zur Kasse gebeten

Die sogenannte CO2-Bepreisung startet im Januar. Sprit, Heizöl und Erdgas werden teurer. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Energieunternehmen ihre Preise für Öl und Gas erhöhen werden. Die höheren Heizkosten werden die Mieter offenbar über Nebenkosten zahlen.
CO2-Preis steigt, Heizkosten auch: Mieter werden offenbar zur Kasse gebetenQuelle: www.globallookpress.com © Sina Schuldt / dpa

Fossile Brenn- und Kraftstoffe sollen durch höhere Preise weniger attraktiv werden und dadurch den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anregen. So ungefähr lautet das Ziel der Bundesregierung. Deshalb wird mit dem Jahreswechsel bei fossilen Energieträgern ein Aufschlag für das freigesetzte Kohlendioxid (CO2) fällig. Die sogenannte CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021 sei das "Herzstück des Klimaschutzprogramms", heißt es etwa auf der Internetseite der Bundesregierung.

Im Rahmen des "Brennstoffemissionshandelsgesetzes" wurde beschlossen, dass der fixe CO2-Preis bei 25 Euro pro Tonne startet und dann in den kommenden Jahren schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 ansteigt. Auf der Seite der Bundesregierung heißt es dazu weiter:

Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Durch den neuen Preisaufschlag für das freigesetzte Kohlendioxid wird nun etwa der Sprit teurer. Laut Umweltministerium bedeutet dies, dass sich der Liter Benzin um 7 Cent verteuert, der Liter Diesel um 7,9 Cent. Heizöl wird pro Liter um 7,9 Cent teurer, Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Um die steigenden Kosten sozial abzufedern, soll es an anderer Stelle milliardenschwere Entlastungen geben – beim Strompreis sowie bei der Pendlerpauschale für Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen.

Werden auch die Vermieter einen Anteil an den Zusatzkosten für den Klimaschutz tragen?

Schon bald ist dann eine Erhöhung der Heizkosten zu erwarten. Noch umstritten ist es aber, wie zusätzliche Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden sollen. Offenbar sollen jene über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben werden. So zumindest ist der letzte Stand.

Wie aus einer Berechnung des Vergleichsportal Check24 hervorgeht, werde ein Musterhaushalt mit einem Energieverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im kommenden Jahr bei Gas 119 Euro mehr und bei Heizöl 158 Euro mehr zahlen. Weil für Heizöl höhere Emissionen veranschlagt würden als für Gas, kämen auf Verbraucher mit einer Ölheizung höhere zusätzliche Kosten zu.

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa soll der meist genutzte Heiz-Energieträger in Deutschland Gas sein. Dies gehe demnach aus Angaben des Energieverbands BDEW hervor. Es würde sowohl für Bestand als auch für neue Wohnungen gelten. Demnach wird die Hälfte aller Wohnung in Deutschland mit Gas beheizt. In gut einem Viertel der Wohnungen komme Heizöl zum Einsatz. Danach folgt Fernwärme.

Beim Wohnungsneubau seien Gasheizungen mit einem Anteil von rund 37 Prozent am häufigsten zu finden, danach folgen Elektro-Wärmepumpen.

Ob es bei den Mietwohnungen im neuen Jahr dann doch noch eine Entlastung der Mieter gibt, wird sich zeigen. Anfang Oktober hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze gegenüber der dpa gesagt, sie sehe "noch Handlungsbedarf bei Mietwohnungen". Denn der geplante CO2-Preis muss demnach sozial noch stärker abgefedert werden. Sie plädierte etwa dafür, dass auch die Vermieter einen Anteil an den Zusatzkosten für den Klimaschutz tragen sollen. Sie seien schließlich diejenigen, die "auch über eine neue Heizung entscheiden", erklärte Schulze.

Die SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Justiz und Finanzen hatten diesbezüglich in einem Eckpunktepapier vorgeschlagen, dass Vermieter höchstens die Hälfte der Zusatzkosten, die künftig beim Heizen mit Öl oder Erdgas entstehen, auf die Mieter weitergeben dürfen.

Aus den Reihen der Union kam aber Widerspruch. So sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, jüngst gegenüber der Rheinischen Post:

Es gibt Vorstöße, mit denen versucht wird, die Welt auf den Kopf zu stellen: Seit wann soll derjenige, der Energie verbraucht, diese nicht mehr bezahlen?

Es könne doch nicht in die Verantwortung des Vermieters fallen, für die individuellen Energiekosten seines Mieters einzustehen, erklärte Steiger weiter.

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